Die Mitgliederversammlung: Beschließt die Satzung und Satzungsänderungen. Sie wählt den Vorstand, zwei Stellvertreter, Vertrauensmänner, Geschäftsführer, Schriftführer und Kassenwart für die Dauer von drei Jahren. Entlastung des Vorstandes, Geschäftsführers und des Kassenwartes. Beschlussfassung über gemeinsame Holzverkaufsregelungen und die Festsetzung von Beiträgen nach § 10 der Satzung.
Der Vorstand: Besteht aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern, dem Leiter des Kreisforstamtes Calw oder einem Stellvertreter, dem oder den Geschäftsführern.
Der Ausschuss: Besteht aus den jeweils von der Mitgliederversammlung gewählten Vertrauensmännern und dem Vorstand.




