Folgende Aufnahmegebühren wurden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Privatwaldbesitzer:
einmalig- 15,00 € pauschal
plus- 1,00 €/ha Waldbesitz
plus- 0,30€/ha <20ha Waldbesitz, 0,55€/ha >20ha Waldbesitz Forstkammerbeitrag
Im Folgenden ein Beispiel aus der Praxis:
(Waldbesitzer mit 5 ha Wirtschaftswald)
Aufnahmegebühr/pauschal = 15,00 €
+ 5x 1,00 €/ha = 5,00 €
+ 5x 0,30 €/ha = 1,50 €
————————————————-
Mitgliedsbeitrag/einmalig = 21,50 €
( An dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, der Mitgliedsbeitrag wird einmalig und nicht jährlich erhoben)
Interessenten ohne Waldbesitz: (kooperative Mitglieder) können zum Pauschalbetrag von 15,00 € Mitglied werden und somit das Angebot der FBG nutzen.
(bitte beachten Sie unser Informations- und Fortbildungsangebot unter „Aktuelles“)
Auch auf unseren regelmäßig durchgeführten Lehrfahrten sind neue Interessenten herzlich willkommen.
Gerne ist die FBG auch bereit, gegen geringe Unkostenbeiträge Ihr Holz mit höchst möglicher Wertschöpfung am Markt zu platzieren. Unsere Bearbeitungsgebühren sind:
Holzlose bis 100 Festmeter = 0,85 €/Fm
Holzlose 101 bis 170 Festmeter = 85,00 € pauschal
Holzlose über 171 Festmeter = 0,50 €/Fm
Bearbeitungsgebühr für Nichtmitglieder = 1,70 €/Fm