Bundeskartellamt untersagt die gebündelte Rundholzvermarktung in Baden Württemberg

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: “ Wald ist neben seinen wichtigen Funktionen als Natur- und Erholungsraum auch ein Wirtschaftsfaktor. Für diesen Bereich müssen wettbewerbliche Grundsätze gelten.“
Die komplette Pressemitteilung des Kartellamtes zur Unterlassungsklage gegen B-W können Sie HIER einsehen.